Artikel 8 VO (EG) 2006/1931

Sicherheitsmerkmale und technische Spezifikationen der Grenzübertrittsgenehmigung für den kleinen Grenzverkehr

(1) Die Sicherheitsmerkmale und technischen Spezifikationen der Grenzübertrittsgenehmigung für den kleinen Grenzverkehr müssen den maßgeblichen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige(*) entsprechen.

(2) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten das Muster der gemäß Absatz 1 ausgestellten Grenzübertrittsgenehmigung für den kleinen Grenzverkehr.

Fußnote(n):

(*)

ABl. L 157 vom 15.6.2002, S. 1.

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