Artikel 2 VO (EG) 2006/388

Ziel des Bewirtschaftungsplans

(1) Ziel des Plans ist es, dass die Biomasse des Laicherbestands der Biskaya-Seezunge im Jahr 2008 oder früher über den Vorsorgewert von 13000 t hinaus anwächst und dass anschließend die nachhaltige Nutzung des Bestands gewährleistet ist.

(2) Dieses Ziel wird durch eine schrittweise Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit des Bestands erreicht.

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