Artikel 1 VO (EG) 2006/51

Gegenstand

Diese Verordnung legt die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen für das Jahr 2006 fest.

Außerdem werden bestimmte Aufwandsbeschränkungen und begleitende Fangbedingungen für bestimmte antarktische Bestände die Fangmöglichkeiten und spezifischen Fangbedingungen für die in Anhang Ie genannten Zeiträume festgelegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.