Artikel 1 VO (EG) 2006/62
Die technische Spezifikation für die Interoperabilität ( „TSI” ) des Teilsystems „Telematikanwendungen für den Güterverkehr” des konventionellen Bahnsystems gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2001/16/EG steht im Anhang dieser Verordnung.
Diese TSI gilt uneingeschränkt für die Infrastruktur und die Fahrzeuge des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems nach der Beschreibung in Anhang I der Richtlinie 2001/16/EG.
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