Artikel 1 VO (EG) 2006/736
Gegenstand
In dieser Verordnung wird die Arbeitsweise festgelegt, nach der die Inspektionen der nationalen Luftfahrtbehörden der Mitgliedstaaten zur Kontrolle der Normung in den in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 aufgeführten Bereichen durchzuführen sind.
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