Artikel 46a VO (EG) 2006/793
Milch
(1) Der rekonstituierten UHT-Milch gemäß Artikel 19 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 muss mindestens 15 % örtlich erzeugter Frischmilch zugesetzt werden.
Auf dem Verkaufsetikett ist deutlich anzugeben, wie die so rekonstituierte UHT-Milch hergestellt wurde.
(2) Die in Absatz 1 genannte Milch darf nicht aus dem Gebiet des Archipels Madeira ausgeführt werden.
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