Artikel 1 VO (EG) 2006/883
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden die Bedingungen und Vorschriften für die geteilte Verwaltung der Ausgaben und Einnahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), für die Buchführung und die Erstellung der Ausgaben- und Einnahmenerklärungen durch die Zahlstellen sowie für die Erstattung der Ausgaben durch die Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 festgelegt.
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