Artikel 1 VO (EG) 2006/884
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden die Bedingungen und Regeln für die Finanzierung der Ausgaben für die Interventionsmaßnahmen der öffentlichen Lagerhaltung durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), die Regeln für die Verwaltung und Kontrolle der entsprechenden Maßnahmen durch die Zahlstellen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005, die Regeln für die Verbuchung der entsprechenden Ausgaben und Einnahmen des EGFL sowie die Regeln für die Übermittlung der einschlägigen Informationen und Dokumente an die Kommission festgelegt.
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