Artikel 31 VO (EG) 2006/951
Anpassung an den Hafen von Amsterdam
Preise, die nicht für die Lieferung loser Ware cif Amsterdam gelten, werden angepasst.
Bei der Anpassung werden insbesondere die Unterschiede zwischen den Transportkosten berücksichtigt, die sich einerseits vom Verladehafen bis zum Bestimmungshafen und andererseits vom Verladehafen bis Amsterdam ergeben.
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