Artikel 4e VO (EG) 2006/951

Erzeugungsjahr

Zucker oder Isoglucose, der bzw. die mit Lizenzen ausgeführt wird, die unter Beachtung der Höchstmenge gemäß Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 erteilt werden, kann in einem anderen Wirtschaftsjahr erzeugt worden sein als dem, für das die Ausfuhrlizenz gilt.

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