Artikel 1 VO (EG) 2006/952
Mit dieser Verordnung werden die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 hinsichtlich der Feststellung der Erzeugung, der Zulassung von Herstellern und Raffinerien, der Preis- und Quotenregelung, der Bedingungen für den Ankauf und Verkauf von Zucker zur Intervention sowie der privaten Lagerhaltung für das Wirtschaftsjahr 2007/08 festgelegt.
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