Artikel 26 VO (EG) 2006/952
Partie
Die Zuckerangebote zur Intervention werden grundsätzlich in Form von Partien eingereicht.
Als Partie im Sinne dieses Abschnitts gilt eine Zuckermenge von mindestens 2000 Tonnen der gleichen Qualität, der gleichen Verpackungsart und mit dem gleichen Lagerort.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.