Artikel 26 VO (EG) 2006/952

Partie

Die Zuckerangebote zur Intervention werden grundsätzlich in Form von Partien eingereicht.

Als Partie im Sinne dieses Abschnitts gilt eine Zuckermenge von mindestens 2000 Tonnen der gleichen Qualität, der gleichen Verpackungsart und mit dem gleichen Lagerort.

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