Artikel 32 VO (EG) 2006/952
Kaufpreis und Qualität des Weißzuckers
(1) Für zur Intervention angebotenen Weißzucker gelten folgende Ankaufspreise:
- —
-
505,52 EUR pro Tonne im Wirtschaftsjahr 2006/07,
- —
-
433,20 EUR pro Tonne im Wirtschaftsjahr 2007/08,
- —
-
323,52 EUR pro Tonne in den Wirtschaftsjahren 2008/09 und 2009/10.
(2) Weißzucker wird in folgende vier Kategorien unterteilt:
- a)
- Kategorie 1: Zucker von höherer Qualität als der Standardqualität,
- b)
- Kategorie 2: Zucker der Standardqualität gemäß Anhang I Abschnitt II der Verordnung (EG) Nr. 318/2006,
- c)
- Kategorie 3 und 4: Zucker von minderer Qualität als der Standardqualität.
(3) Zucker der Kategorie 1 ist wie folgt beschaffen:
- a)
- gesund, handelsüblich, trocken, in Kristallen einheitlicher Körnung, frei fließend,
- b)
- Feuchtigkeitsgehalt: höchstens 0,06 %,
- c)
- Gehalt an Invertzucker: höchstens 0,04 %,
- d)
-
seine Punktzahl beträgt insgesamt nicht mehr als 8 und überschreitet nicht folgende Werte:
- —
-
6 für den Aschegehalt,
- —
-
4 für den Farbtyp, ermittelt nach der Methode des Instituts für landwirtschaftliche Technologie und Zuckerindustrie Braunschweig, nachfolgend „Methode Braunschweig” genannt,
- —
-
3 für die Färbung der Lösung, ermittelt nach der Methode ICUMSA.
Ein Punkt entspricht:
- a)
- je 0,0018 % Aschegehalt, ermittelt nach der Methode ICUMSA bei 28° Brix,
- b)
- je 0,5 Farbtypeneinheiten, ermittelt nach der Methode Braunschweig,
- c)
- je 7,5 Einheiten für die Färbung der Lösung, ermittelt nach der Methode ICUMSA.
(4) Zucker der Kategorie 3 ist wie folgt beschaffen:
- a)
- gesund, handelsüblich, trocken, in Kristallen einheitlicher Körnung, frei fließend,
- b)
- Polarisation: mindestens 99,7° S,
- c)
- Feuchtigkeitsgehalt: 0,06 %,
- d)
- Gehalt an Invertzucker: höchstens 0,04 %,
- e)
- Farbtyp: höchstens Nr. 6, bestimmt nach der Methode Braunschweig.
(5) Zur Kategorie 4 gehört Zucker, der nicht in die Kategorien 1, 2 und 3 fällt.
(6) Der Kaufpreis nach Absatz 1 wird um folgenden Abschlag gekürzt:
- a)
- 7,30 EUR pro Tonne bei Zucker der Kategorie 3,
- b)
- 13,10 EUR pro Tonne bei Zucker der Kategorie 4.
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