Artikel 1 VO (EG) 2006/967
Anwendungsbereich
Mit dieser Verordnung werden in Übereinstimmung mit Titel II Kapitel 3 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 die Bedingungen für die Verwendung oder Übertragung der über die Quote hinaus erzeugten Mengen an Zucker, Isoglucose und Inulinsirup sowie die Vorschriften für den Überschussbetrag festgelegt.
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