Artikel 23 VO (EG) 2007/1098

Gemeinsame Überwachung und Austausch von Kontrollbeamten

Die beteiligten Mitgliedstaaten führen gemeinsame Inspektionen und Überwachungen durch.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.