Artikel 4 VO (EG) 2007/1216
Mindestanforderungen und Verfahren für die Kontrolle der besonderen Merkmale
In der Produktspezifikation sind die Merkmale, die zur Gewährleistung des besonderen Charakters des Erzeugnisses zu kontrollieren sind, sowie die anzuwendenden Verfahren und die Häufigkeit dieser Kotrollen anzugeben.
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