Artikel 12a VO (EG) 2007/1386

Begriffsbestimmung „für empfindliches marines Ökosystem”

Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck „empfindliches marines Ökosystem”

a)
ein marines Ökosystem, das einzigartig ist oder in dem seltene Arten leben und dessen Verschwinden nicht durch ähnliche Gebiete oder Ökosysteme ausgeglichen werden kann. Dazu gehören:

i)
Lebensräume mit endemischen Arten;
ii)
Lebensräume seltener, bedrohter oder gefährdeter Arten, die nur in genau begrenzten Gebieten vorkommen;
iii)
Aufwuchsgebiete oder genau begrenzte Futter-, Brut- oder Laichgebiete;

b)
ein marines Ökosystem, das für das Überleben, das Funktionieren, das Laichen/die Reproduktion oder die Wiederauffüllung von Fischbeständen, für bestimmte Lebensstadien (z. B. Aufwuchsgebiete oder Aufzuchtgebiete) oder für seltene, bedrohte oder gefährdete Meereslebewesen notwendig ist;
c)
ein marines Ökosystem, das für Zerstörung durch menschliche Tätigkeiten sehr anfällig ist;
d)
ein marines Ökosystem, für das Bestände oder Artenansammlungen mit mindestens einem der folgenden Merkmale kennzeichnend sind:

i)
langsame Wachstumsraten;
ii)
späte Geschlechtsreife;
iii)
niedrige oder nicht vorhersagbare Bestandsrekrutierung oder
iv)
Langlebigkeit;

e)
ein marines Ökosystem, das durch komplexe physische Strukturen gekennzeichnet ist, die durch hohe Konzentrationen biotischer und abiotischer Elemente entstanden sind. In einem solchen Ökosystem hängen die ökologischen Prozesse normalerweise in hohem Maße von diesen Strukturen ab. Außerdem weist ein solches Ökosystem häufig eine hohe Artenvielfalt auf, die durch die strukturbildenden Organismen bedingt ist.

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