ANHANG IV VO (EG) 2007/1394
Packungsbeilage gemäß Artikel 13
- a)
-
Zur Identifizierung des Arzneimittels für neuartige Therapien:
- i)
- Bezeichnung des Arzneimittels für neuartige Therapien und, soweit zutreffend, ein Hinweis darauf, dass es für Säuglinge, Kinder oder Erwachsene bestimmt ist. Die gebräuchliche Bezeichnung muss aufgeführt werden;
- ii)
- die therapeutische Klasse oder Wirkungsweise in einer für den Patienten leicht verständlichen Form;
- iii)
- enthält das Arzneimittel Zellen oder Gewebe, eine Beschreibung dieser Zellen oder Gewebe und ihrer genauen Herkunft, einschließlich der Angabe der Tierart im Falle nicht menschlicher Herkunft;
- iv)
- enthält das Arzneimittel Medizinprodukte oder aktive implantierbare medizinische Geräte, eine Beschreibung dieser Produkte bzw. Geräte und ihrer genauen Herkunft.
- b)
- Anwendungsgebiete.
- c)
-
Aufzählung von Informationen, die vor Einnahme oder Verwendung des Arzneimittels bekannt sein müssen:
- i)
- Gegenanzeigen;
- ii)
- entsprechende Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung;
- iii)
- Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen (z. B. mit Alkohol, Tabak, Nahrungsmitteln), die die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können;
- iv)
- besondere Warnhinweise;
- v)
- etwaige Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Bedienung von Maschinen und zum Führen von Kraftfahrzeugen;
- vi)
- sonstige Bestandteile, deren Kenntnis für eine sichere und wirksame Verwendung des Arzneimittels wichtig ist und die in den nach Artikel 65 der Richtlinie 2001/83/EG veröffentlichten Leitlinien enthalten sind
Das Verzeichnis berücksichtigt auch die besondere Situation bestimmter Verbrauchergruppen (Kinder, schwangere oder stillende Frauen, ältere Menschen, Personen mit besonderen Erkrankungen).
- d)
-
Die für eine ordnungsgemäße Verwendung erforderlichen üblichen Anweisungen, insbesondere:
- i)
- Dosierung;
- ii)
-
Art der Verwendung, Applikation, Verabreichung oder Implantation sowie, falls erforderlich, des Verabreichungswegs;
sowie gegebenenfalls je nach Art des Produktes:
- iii)
- Häufigkeit der Verabreichung, soweit erforderlich mit Angabe des genauen Zeitpunkts, zu dem das Arzneimittel verabreicht werden kann oder muss;
- iv)
- Dauer der Behandlung, falls diese begrenzt werden sollte;
- v)
- Maßnahmen für den Fall einer Überdosierung (z. B. Symptome, Erste-Hilfe-Maßnahmen);
- vi)
- Informationen über Maßnahmen für den Fall, dass die Verabreichung einer oder mehrerer Dosen unterlassen wurde;
- vii)
- die ausdrückliche Empfehlung, gegebenenfalls den Arzt oder Apotheker bei Fragen zur Verwendung des Arzneimittels zu konsultieren.
- e)
- Eine Beschreibung der Nebenwirkungen, die bei normaler Anwendung des Arzneimittels beobachtet werden können, und der gegebenenfalls zu ergreifenden Gegenmaßnahmen; der Patient sollte ausdrücklich aufgefordert werden, seinem Arzt oder Apotheker jede unerwünschte Wirkung mitzuteilen, die in der Packungsbeilage nicht aufgeführt ist.
- f)
-
Ein Verweis auf das auf der Verpackung angegebene Verfallsdatum sowie
- i)
- ein Warnhinweis, das Arzneimittel nach Überschreiten dieses Datums nicht mehr zu verwenden;
- ii)
- gegebenenfalls ein Hinweis auf besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung;
- iii)
- soweit erforderlich, ein Warnhinweis auf bestimmte sichtbare Anzeichen dafür, dass ein Arzneimittel nicht mehr zu verwenden ist;
- iv)
- die vollständige qualitative und quantitative Zusammensetzung;
- v)
- Name und Anschrift des Inhabers der Genehmigung für das Inverkehrbringen und soweit zutreffend Name der vom Inhaber benannten Vertreter in den Mitgliedstaaten;
- vi)
- Name und Anschrift des Herstellers.
- g)
- Datum der letzten Überarbeitung der Packungsbeilage.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.