Artikel 1 VO (EG) 2007/1451

Gegenstand

Diese Verordnung enthält die Durchführungsbestimmungen für das Arbeitsprogramm gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG (im Folgenden „Prüfprogramm” genannt) zur systematischen Prüfung aller Wirkstoffe, die am 14. Mai 2000 bereits als Wirkstoffe von Biozid-Produkten auf dem Markt waren.

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