Artikel 3 VO (EG) 2007/1497

Prüfung der Systemaufzeichnungen

(1) Vor der Durchführung der Kontrollen auf Dichtheit prüft das zertifizierte Personal die Systemaufzeichnungen.

(2) Dabei werden Angaben über wiederholt auftretende Probleme oder über Problembereiche mit besonderer Aufmerksamkeit geprüft.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.