Artikel 3 VO (EG) 2007/1516
Prüfung der Aufzeichnungen über die Einrichtungen
(1) Vor der Durchführung der Dichtheitskontrollen prüft das zertifizierte Personal die Aufzeichnungen über die Einrichtungen.
(2) Dabei werden Angaben über wiederholt auftretende Probleme oder über Problembereiche mit besonderer Aufmerksamkeit geprüft.
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