Artikel 3 VO (EG) 2007/1516

Prüfung der Aufzeichnungen über die Einrichtungen

(1) Vor der Durchführung der Dichtheitskontrollen prüft das zertifizierte Personal die Aufzeichnungen über die Einrichtungen.

(2) Dabei werden Angaben über wiederholt auftretende Probleme oder über Problembereiche mit besonderer Aufmerksamkeit geprüft.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.