Artikel 4 VO (EG) 2007/1516
Systematische Prüfungen
Die folgenden Teile der Einrichtungen von Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen werden regelmäßig überprüft:
- 1.
- Verbindungen,
- 2.
- Ventile einschließlich Leitungen,
- 3.
- Versiegelungen, auch auf austauschbaren Trocknern und Filtern,
- 4.
- Teile des Systems, die Vibrationen unterliegen,
- 5.
- Verbindungen zu Sicherheits- oder Betriebssystemen.
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