Artikel 5 VO (EG) 2007/1516
Wahl der Messmethode
(1) Das zertifizierte Personal führt Kontrollen auf Dichtheit der Einrichtungen von Kälte- oder Klimaanlagen und Wärmepumpen mit direkten Messmethoden gemäß Artikel 6 oder indirekten Messmethoden gemäß Artikel 7 durch.
(2) Direkte Messmethoden können stets angewendet werden.
(3) Indirekte Messmethoden werden nur dann angewendet, wenn die in Artikel 7 Absatz 1 genannten Parameter der kontrollierten Einrichtung zuverlässige Hinweise auf die in den Aufzeichnungen über die Einrichtung genannte Menge der fluorierten Treibhausgase und die Wahrscheinlichkeit eines Lecks geben.
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