Artikel 7 VO (EG) 2007/1516

Indirekte Messmethoden

(1) Zur Feststellung eines Lecks führt das zertifizierte Personal eine visuelle und eine manuelle Prüfung der Einrichtung mit einer Analyse eines oder mehrerer der folgenden Parameter durch:

a)
Druck,
b)
Temperatur,
c)
Kompressorströmung,
d)
Flüssigkeitsniveau,
e)
Auffüllmenge.

(2) Bei jedem vermuteten Austritt von fluorierten Treibhausgasen wird eine Dichtheitskontrolle mit einer direkten Methode gemäß Artikel 6 durchgeführt.

(3) Anlass für die Vermutung eines Austritts von fluorierten Treibhausgasen ist eine der nachstehend genannten Situationen:

a)
ein stationäres Leckage-Erkennungssystem zeigt ein Leck an;
b)
bei der Einrichtung treten anormale Geräusche, Schwingungen, Eisbildung bzw. unzureichende Kühlkapazität auf;
c)
Anzeichen von Korrosion, Austritt von Öl und Schäden von Teilen oder Material an möglichen Leckstellen;
d)
Anzeichen von Leckstellen an Sichtfenstern oder Füllstandsanzeigern oder anderen visuellen Anzeigen;
e)
Anzeichen von Schäden an Sicherheitsschaltern, Druckschaltern, Messgeräten und Sensorverbindungen;
f)
bei der Analyse der Parameter ermittelte Abweichungen von den normalen Betriebsbedingungen, einschließlich der Ergebnisse bei den elektronischen Echtzeit-Systemen;
g)
sonstige Anzeichen auf Kühlmittelverluste.

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