Artikel 7 VO (EG) 2007/1516
Indirekte Messmethoden
(1) Zur Feststellung eines Lecks führt das zertifizierte Personal eine visuelle und eine manuelle Prüfung der Einrichtung mit einer Analyse eines oder mehrerer der folgenden Parameter durch:
- a)
- Druck,
- b)
- Temperatur,
- c)
- Kompressorströmung,
- d)
- Flüssigkeitsniveau,
- e)
- Auffüllmenge.
(2) Bei jedem vermuteten Austritt von fluorierten Treibhausgasen wird eine Dichtheitskontrolle mit einer direkten Methode gemäß Artikel 6 durchgeführt.
(3) Anlass für die Vermutung eines Austritts von fluorierten Treibhausgasen ist eine der nachstehend genannten Situationen:
- a)
- ein stationäres Leckage-Erkennungssystem zeigt ein Leck an;
- b)
- bei der Einrichtung treten anormale Geräusche, Schwingungen, Eisbildung bzw. unzureichende Kühlkapazität auf;
- c)
- Anzeichen von Korrosion, Austritt von Öl und Schäden von Teilen oder Material an möglichen Leckstellen;
- d)
- Anzeichen von Leckstellen an Sichtfenstern oder Füllstandsanzeigern oder anderen visuellen Anzeigen;
- e)
- Anzeichen von Schäden an Sicherheitsschaltern, Druckschaltern, Messgeräten und Sensorverbindungen;
- f)
- bei der Analyse der Parameter ermittelte Abweichungen von den normalen Betriebsbedingungen, einschließlich der Ergebnisse bei den elektronischen Echtzeit-Systemen;
- g)
- sonstige Anzeichen auf Kühlmittelverluste.
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