Artikel 10 VO (EG) 2007/1542

Kennzeichnung von gefrorenem Fisch

Schiffe dürfen nur gefrorenen Fisch anlanden, der anhand eines deutlichen lesbaren Etiketts oder Stempels identifiziert ist. Das Etikett bzw. der Stempel, das bzw. der auf jeder Kiste oder jedem Block mit gefrorenem Fisch anzubringen ist, muss folgende Angaben umfassen:

a)
Name oder Registriernummer des Schiffes, das den Fisch gefangen hat,
b)
Fischart,
c)
Erzeugungstag,
d)
Zone, in dem der Fang erfolgte; die Zone bezieht sich auf das Untergebiet und die Division oder Unterdivision, in dem bzw. der gemäß dem Gemeinschaftsrecht Fangbeschränkungen gelten.

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