Artikel 39 VO (EG) 2007/1580

Inhalt des Anerkennungsplans

Der Entwurf des Anerkennungsplans umfasst mindestens die folgenden Punkte:

a)
Beschreibung der Ausgangssituation, namentlich in Bezug auf die Anzahl der angeschlossenen Erzeuger zusammen mit einem vollständigen Mitgliederverzeichnis, der Erzeugung, einschließlich des Wertes der vermarkteten Erzeugung, der Vermarktung und der Infrastruktur, einschließlich der Infrastruktur, die sich im Besitz einzelner Mitglieder der Erzeugergruppierung befindet, wenn sie von der Erzeugergruppierung selbst genutzt werden soll;
b)
den vorgeschlagenen Zeitpunkt für den Beginn der Durchführung des Plans und die Laufzeit des Plans, die einen Zeitraum von fünf Jahren nicht überschreiten darf, und
c)
die zur Erreichung der Anerkennung durchzuführenden Tätigkeiten.

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