Artikel 2 VO (EG) 2007/219

Rechtsstatus

Das gemeinsame Unternehmen SESAR ist eine Einrichtung der Gemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt wird. Es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

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