Artikel 1 VO (EG) 2007/318

Gegenstand

Die vorliegende Verordnung dient der Festlegung der Veterinärbedingungen für die Einfuhr bestimmter Vogelarten aus den in Anhang I aufgeführten Drittländern und Drittlandgebieten in die Gemeinschaft sowie der dafür geltenden Quarantänebedingungen.

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