Artikel 11 VO (EG) 2007/341
Erteilung der A-Lizenzen
Die zuständigen Behörden erteilen die A-Lizenzen ab dem 23. Tag des Monats der Antragstellung, spätestens aber am Ende dieses Monats.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.