Artikel 7 VO (EG) 2007/341
Aufteilung der Gesamtmengen auf traditionelle und neue Einführer
Die Argentinien, China und anderen Drittländern gemäß Anhang I zugeteilte Gesamtmenge wird wie folgt aufgeteilt:
- a)
- 70 % für traditionelle Einführer;
- b)
- 30 % für neue Einführer.
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