Artikel 7 VO (EG) 2007/341

Aufteilung der Gesamtmengen auf traditionelle und neue Einführer

Die Argentinien, China und anderen Drittländern gemäß Anhang I zugeteilte Gesamtmenge wird wie folgt aufgeteilt:

a)
70 % für traditionelle Einführer;
b)
30 % für neue Einführer.

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