Artikel 5 VO (EG) 2007/378
Die Mitgliedstaaten, die die fakultative Modulation anwenden, und die Kommission überprüfen genau die Auswirkungen der Durchführung der fakultativen Modulation, insbesondere in Bezug auf die wirtschaftliche Situation der Betriebe, und berücksichtigen dabei, dass es nicht zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen Betriebsinhabern kommen darf. Zu diesem Zweck legen diese Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 30. September 2008 einen Bericht vor.
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