Artikel 3 VO (EG) 2007/458

Anwendungsbereich des Systems

(1) Die Statistiken im Zusammenhang mit dem ESSOSS-Kernsystem decken die Finanzströme im Bereich der Ausgaben und Einnahmen des Sozialschutzes ab.

Diese Daten werden auf der Ebene der Sozialschutzsysteme übermittelt. Für jedes System werden nach Maßgabe der ESSOSS-Klassifikation detaillierte Ausgaben und Einnahmen vorgelegt.

Die — im Rahmen der quantitativen Daten nach Systemen und Einzelleistungen — im Zusammenhang mit der aggregierten Klassifikation zu übermittelnden Daten, die Vorlage von Daten und die Verbreitung sind in Anhang I Nummer 1 festgelegt. Die — im Rahmen der qualitativen Informationen nach Systemen und Einzelleistungen — behandelten Themen, die Vorlage von Daten, die Aktualisierung der qualitativen Informationen und die Verbreitung sind in Anhang I Nummer 2 festgelegt.

Das erste Jahr, für das Daten erhoben werden, ist das Jahr 2008.

(2) Das ESSOSS-Kernsystem wird um Module zur Abdeckung zusätzlicher statistischer Informationen über Rentenempfänger und Nettosozialschutzleistungen erweitert.

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