ANHANG VI VO (EG) 2007/498

MUSTER FÜR DEN JÄHRLICHEN KONTROLLBERICHT UND DIE JÄHRLICHE STELLUNGNAHME

TEIL A

1.
EINFÜHRUNG

Angabe der zuständigen Prüfbehörde und der anderen Stellen, die an der Erstellung des Berichts beteiligt waren.

Angabe des zwölfmonatigen (Bezugs-)Zeitraums, aus dem die Zufallsstichprobe stammt.

Bezeichnung des operationellen Programms, auf das sich der Bericht bezieht (CCI-Code), und der zuständigen Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde.

Beschreibung der zur Erstellung des Berichts unternommenen Schritte.

2.
ÄNDERUNGEN BEI DEN VERWALTUNGS- UND KONTROLLSYSTEMEN

Angabe etwaiger der Prüfbehörde gemeldeter signifikanter Änderungen bei den Verwaltungs- und Kontrollsystemen gegenüber der Beschreibung gemäß Artikel 71 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 sowie der jeweiligen Zeitpunkte, ab denen die Änderungen gelten.

3.
ÄNDERUNGEN DER PRÜFSTRATEGIE

Angabe etwaiger Änderungen der Prüfstrategie, die vorgenommen oder vorgeschlagen wurden, sowie Begründung der Änderungen.

4.
SYSTEMPRÜFUNGEN

Angabe der Stellen, die die Systemprüfungen durchgeführt haben, einschließlich der Prüfbehörde selbst.

Zusammenfassende Aufstellung der durchgeführten Prüfungen (geprüfte Stellen).

Beschreibung der Grundlage für die Auswahl der Prüfungen im Rahmen der Prüfstrategie.

Beschreibung der wichtigsten Ergebnisse sowie der Schlussfolgerungen, die aus den Prüfungen in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme und ihre Funktionsweise gezogen wurden, einschließlich der Angemessenheit der Verwaltungskontrollen, der Bescheinigungsverfahren und des Prüfpfads, der angemessenen Trennung der Funktionen und der Einhaltung der Vorschriften und Politiken der Gemeinschaft.

Angabe, ob etwaige festgestellte Probleme als systembedingt betrachtet wurden und welche Maßnahmen getroffen wurden, einschließlich einer Quantifizierung der aufgrund von Unregelmäßigkeiten erfolgten Ausgaben und damit zusammenhängender Finanzkorrekturen.

5.
STICHPROBENPRÜFUNG VON VORHABEN

Angabe der Stellen, die die Stichprobenprüfungen durchgeführt haben, einschließlich der Prüfbehörde selbst.

Beschreibung der Grundlage für die Auswahl der Stichprobe(n).

Angabe der angewandten Signifikanzschwelle sowie — bei statistischer Probenahme — des Konfidenzniveaus und des Intervalls.

Tabellarische Aufstellung (siehe Nummer 9) der gegenüber der Kommission im Laufe des Kalender(Bezugs-)jahres (das im Prüfungszeitraum endet) geltend gemachten zuschussfähigen Ausgaben, des Betrags der geprüften Ausgaben und des Prozentsatzes der geprüften Ausgaben im Verhältnis zu den zuschussfähigen Gesamtausgaben, die der Kommission gegenüber geltend gemacht wurden (für das letzte Kalenderjahr und kumulativ). Die Angaben zur Zufallsstichprobe sind von den Angaben zu anderen Stichproben zu trennen.

Beschreibung der wichtigsten Ergebnisse der Prüfungen, wobei insbesondere die Höhe der aufgrund von Unregelmäßigkeiten getätigten Ausgaben und die aus der geprüften Zufallsstichprobe resultierende Fehlerquote anzugeben sind.

Aufgrund der Prüfergebnisse gezogene Schlussfolgerungen zur Effizienz der Verwaltungs- und Kontrollsysteme.

Informationen zur Weiterverfolgung der Unregelmäßigkeiten einschließlich Revision von früher gemeldeten Fehlerquoten.

Angabe, ob etwaige festgestellte Probleme als systembedingt betrachtet wurden und welche Maßnahmen getroffen wurden, einschließlich einer Quantifizierung der aufgrund von Unregelmäßigkeiten erfolgten Ausgaben und damit zusammenhängender Finanzkorrekturen.

6.
KOORDINIERUNG ZWISCHEN DEN PRÜFSTELLEN UND ÜBERWACHUNG DURCH DIE PRÜFBEHÖRDE

Beschreibung, nach welchem Verfahren die Prüfbehörde die Stellen, die die Prüfungen gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 durchführen, überwacht (falls zutreffend).

7.
WEITERBEHANDLUNG DER PRÜFUNGEN AUS DEN VORJAHREN

Angaben zur Weiterbehandlung der Prüfempfehlungen und der in den Vorjahren durchgeführten Systemprüfungen und Prüfungen von Vorhaben

8.
SONSTIGE ANGABEN (FALLS ZUTREFFEND)

9.
TABELLE FÜR DIE GELTEND GEMACHTEN AUSGABEN UND DIE STICHPROBENPRÜFUNGEN

Konvergenzzielregionen

Referenznummer

(CCI-Code)

Im Bezugsjahr geltend gemachte Ausgaben Im Bezugsjahr für die Zufallsstichprobe geprüfte Ausgaben Betrag und Prozentsatz (Fehlerquote) der aufgrund von Unregelmäßigkeiten erfolgten Ausgaben in der Zufallsstichprobe Sonstige geprüfte Ausgaben(1) Betrag der aufgrund von Unregelmäßigkeiten erfolgten Ausgaben in anderen Stichproben von Ausgaben Kumulativ geltend gemachte Gesamtausgaben Kumulativ geprüfte Gesamtausgaben als Prozentsatz der kumulativ geltend gemachten Gesamtausgaben
(2) (3) Betrag %

Nicht-Konvergenzzielregionen

Referenznummer

(CCI-Code)

Im Bezugsjahr geltend gemachte Ausgaben Im Bezugsjahr für die Zufallsstichprobe geprüfte Ausgaben Betrag und Prozentsatz (Fehlerquote) der aufgrund von Unregel-mäßigkeiten erfolgten Ausgaben in der Zufallsstichprobe Sonstige geprüfte Ausgaben(4) Betrag der aufgrund von Unregelmäßigkeiten erfolgten Ausgaben in anderen Stichproben von Ausgaben Kumulativ geltend gemachte Gesamtausgaben Kumulativ geprüfte Gesamtausgaben als Prozentsatz der kumulativ geltend gemachten Gesamtausgaben
(5) (6) Betrag %

TEIL B

An die Europäische Kommission, Generaldirektion …

1.
EINLEITUNG

Der/Die Unterzeichnete, in Vertretung der/des (Bezeichnung der vom Mitgliedstaat benannten Stelle), hat die Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme im Rahmen des operationellen Programms (Bezeichnung des operationellen Programms, CCI-Code, Zeitraum) überprüft, um eine Stellungnahme dazu abzugeben, ob die Systeme wirksam funktioniert haben, so dass die Richtigkeit der der Kommission vorgelegten Ausgabenerklärungen und damit die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge hinreichend gewährleistet sind.

2.
UMFANG DER ÜBERPRÜFUNG

Die Überprüfung wurde in Einklang mit der Prüfstrategie für dieses Programm während des Zeitraums vom 1. Juli bis zum 30. Juni (Jahr) durchgeführt und im beiliegenden jährlichen Kontrollbericht gemäß Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe e Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 gemeldet. Entweder Es gab keine Einschränkungen des Umfangs der Überprüfung. Oder Der Umfang der Überprüfung wurde durch folgende Faktoren eingeschränkt: a) b) c) usw. (Angabe etwaiger Faktoren, die den Umfang der Überprüfung eingeschränkt haben, z. B. systembedingte Probleme, Schwachstellen im Verwaltungs- und Kontrollsystem, fehlende Belege, schwebende Gerichtsverfahren usw. sowie Schätzung der betroffenen Ausgabenbeträge und der entsprechenden Gemeinschaftsbeteiligung. Sollte die Prüfbehörde der Auffassung sein, dass die Einschränkungen keine Auswirkungen auf die abschließende Ausgabenerklärung haben, so ist dies anzugeben.)

3.
STELLUNGNAHME

Entweder (Uneingeschränkt positive Stellungnahme) Aufgrund der vorgenannten Überprüfung wird die Auffassung vertreten, dass die für das Programm … (Bezeichnung des operationellen Programms, CCI-Code, Zeitraum) eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme während des vorgenannten Zeitraums mit den entsprechenden Anforderungen der Artikel 57 bis 61 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 und von Kapitel VII der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 der Kommission(7) übereingestimmt und wirksam funktioniert haben, so dass die Richtigkeit der der Kommission vorgelegten Ausgabenerklärungen und damit die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge hinreichend gewährleistet sind. Oder (Eingeschränkt positive Stellungnahme) Aufgrund der vorgenannten Überprüfung wird die Auffassung vertreten, dass die für das Programm … (Bezeichnung des operationellen Programms, CCI-Code, Zeitraum) eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme während des vorgenannten Zeitraums mit den entsprechenden Anforderungen der Artikel 57 bis 61 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 und von Kapitel VII der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 übereingestimmt und wirksam funktioniert haben, so dass die Richtigkeit der der Kommission vorgelegten Ausgabenerklärungen und damit die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge hinreichend gewährleistet sind, außer in folgender Hinsicht(8): Die Auffassung, dass dieses Element/diese Elemente der Systeme den Anforderungen nicht entspricht/entsprechen und/oder ihre Funktionsweise die Richtigkeit der der Kommission vorgelegten Ausgabenerklärungen nicht hinreichend gewährleistet, wird aus folgenden Gründen vertreten …(9) Die Auswirkungen der Einschränkung(en) werden auf … der gesamten gemeldeten Ausgaben geschätzt. Der betroffene Gemeinschaftsbeitrag beläuft sich somit auf … Oder (Negative Stellungnahme) Aufgrund der vorgenannten Überprüfung wird die Auffassung vertreten, dass die für das Programm … (Bezeichnung des operationellen Programms, CCI-Code, Zeitraum) eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme während des vorgenannten Zeitraums nicht mit den entsprechenden Anforderungen der Artikel 57 bis 61 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 und von Kapitel VII der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 übereingestimmt und nicht wirksam funktioniert haben, so dass die Richtigkeit der der Kommission vorgelegten Ausgabenerklärungen und damit die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge nicht hinreichend gewährleistet sind. Diese negative Stellungnahme beruht auf …(10)
Datum: Unterschrift:

Fußnote(n):

(1)

Ausgaben aus einer ergänzenden Stichprobe und Ausgaben aus einer Zufallsstichprobe außerhalb des Bezugsjahrs.

(2)

Betrag der geprüften Ausgaben.

(3)

Prozentsatz der geprüften Ausgaben im Verhältnis zu den zuschussfähigen Ausgaben, die gegenüber der Kommission im Bezugsjahr geltend gemacht wurden.

(4)

Ausgaben aus einer ergänzenden Stichprobe und Ausgaben aus einer Zufallsstichprobe außerhalb des Bezugsjahrs.

(5)

Betrag der geprüften Ausgaben.

(6)

Prozentsatz der geprüften Ausgaben im Verhältnis zu den zuschussfähigen Ausgaben, die gegenüber der Kommission im Bezugsjahr geltend gemacht wurden.

(7)

ABl. L 120 vom 10.5.2007, S. 1.

(8)

Angabe der Stelle bzw. Stellen und des Elements bzw. der Elemente ihrer Systeme, die den Anforderungen nicht entsprochen und/oder nicht wirksam funktioniert haben.

(9)

Angabe des Grundes für jede Stelle und jedes Element des Systems.

(10)

Angabe der Gründe für die negative Stellungnahme für jede Stelle und jedes Element.

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