Artikel 2 VO (EG) 2007/509

Zielsetzung

(1) Der Mehrjahresplan gewährleistet die nachhaltige Nutzung des Seezungenbestands im westlichen Ärmelkanal.

(2) Dieses Ziel wird durch Erreichung und Beibehaltung einer fischereilichen Sterblichkeit von 0,27 in den geeigneten Altersgruppen verwirklicht.

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