Artikel 13 VO (EG) 2007/520
Marline
Die Mitgliedstaaten setzen sich dafür ein, dass Mundschnüre aus Monofilgarn an Wirbelschäkeln verwendet werden, damit lebende Blaue und Weiße Marline leicht befreit und wieder ausgesetzt werden können.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.