Artikel 1 VO (EG) 2007/587
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden die Durchführungsbestimmungen für die Gewährung einer gemeinschaftlichen Beihilfe für die private Lagerhaltung bestimmter Käsesorten (nachstehend „Beihilfe” genannt) im Lagerhaltungszeitraum 2007/08 gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 festgelegt.
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