Artikel 1 VO (EG) 2007/622
Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Mit dieser Verordnung werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 festgesetzten Quoten für die Versuchsfischerei in Bezug auf den Sandaalbestand im Jahr 2007 im ICES-Gebiet IV gefischt werden dürfen.
(2) Die in der vorliegenden Verordnung festgesetzten Bedingungen gelten zusätzlich zu den Bedingungen von Anhang IID der Verordnung (EG) Nr. 41/2007.
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