Artikel 1 VO (EG) 2007/680

Gegenstand

Diese Verordnung legt die Bedingungen, Modalitäten und Verfahren für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen zugunsten von Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich der transeuropäischen Verkehrs- und Energienetze gemäß Artikel 155 Absatz 1 des Vertrags fest.

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