Artikel 12 VO (EG) 2007/680

Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht und der Gemeinschaftspolitik

Die nach dieser Verordnung geförderten Vorhaben werden im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht durchgeführt und berücksichtigen alle einschlägigen Gemeinschaftspolitiken insbesondere in den Bereichen Wettbewerb, Umweltschutz, Gesundheit, nachhaltige Entwicklung, öffentliches Auftragswesen und Interoperabilität.

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