Artikel 4 VO (EG) 2007/680
Einreichung der Anträge auf Gemeinschaftszuschüsse
Die Anträge auf Gemeinschaftszuschüsse werden bei der Kommission durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten oder mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten durch internationale Organisationen, gemeinsame Unternehmen oder öffentliche oder private Unternehmen oder Stellen eingereicht. Die Anträge auf Risikodeckung im Rahmen des Risikoteilungsinstruments für Projektanleihen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g sind an die EIB gemäß dem üblichen Antragsverfahren der EIB zu richten.
Die Verfahren für die Einreichung der Anträge auf Gemeinschaftszuschüsse werden nach Artikel 9 Absatz 1 festgelegt.
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