Artikel 16 VO (EG) 2007/708

Pilotphase vor dem Einsetzen in offene Aquakulturanlagen

Die zuständige Behörde kann vorschreiben, dass dem Einsetzen von Wasserorganismen in offene Aquakulturanlagen eine Pilotphase vorausgehen muss, während deren auf der Grundlage der Gutachten und Empfehlungen des Beratungsausschusses spezifische Eingrenzungs- und Präventivmaßnahmen durchgeführt wurden.

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