Artikel 2 VO (EG) 2007/717
Begriffsbestimmungen
(1) Für diese Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Rahmenrichtlinie, des Artikels 2 der Zugangsrichtlinie und des Artikels 2 der Universaldienstrichtlinie.
(2) Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Begriffsbestimmungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- a)
- „Eurotarif” ist jeder Tarif, der die in Artikel 4 vorgesehenen Höchstentgelte nicht überschreitet, welche die Heimatanbieter für die Abwicklung regulierter Roaminganrufe in Übereinstimmung mit dem genannten Artikel berechnen dürfen;
- b)
- „Heimatanbieter” ist ein Unternehmen, das für einen Roamingkunden entweder über das eigene Netz oder als Betreiber eines virtuellen Mobilfunknetzes oder als Wiederverkäufer terrestrische öffentliche Mobilfunkdienste bereitstellt;
- c)
- „Heimatnetz” ist ein terrestrisches öffentliches Mobilfunknetz in einem Mitgliedstaat, das vom Heimatanbieter genutzt wird, um für den Roamingkunden terrestrische öffentliche Mobilfunkdienste bereitzustellen;
- d)
- „gemeinschaftsweites Roaming” ist die Benutzung eines Mobiltelefons oder eines anderen Gerätes durch einen Roamingkunden zur Tätigung oder Annahme von innergemeinschaftlichen Anrufen, zum Senden und Empfangen von SMS-Nachrichten oder zur Nutzung paketvermittelter Datenkommunikationsdienste in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sich das Heimatnetz des betreffenden Kunden befindet, aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Heimatnetzbetreiber und dem Betreiber des besuchten Netzes;
- e)
- „regulierter Roaminganruf” ist ein mobiler Sprachtelefonanruf, der von einem Roamingkunden aus einem besuchten Netz heraus getätigt und in ein öffentliches Kommunikationsnetz innerhalb der Gemeinschaft zugestellt wird oder der von einem Roamingkunden in einem besuchten Netz angenommen und aus einem öffentlichen Kommunikationsnetz innerhalb der Gemeinschaft zugestellt wird;
- f)
- „Roamingkunde” ist der Kunde eines Anbieters terrestrischer öffentlicher Mobilfunkdienste in einem terrestrischen öffentlichen Mobilfunknetz in der Gemeinschaft, der mit seinem Mobiltelefon oder einem anderen Gerät, dessen Benutzung durch einen Vertrag oder eine Vereinbarung mit seinem Heimatanbieter ermöglicht wird, aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Heimatnetzbetreiber und dem Betreiber des besuchten Netzes in dem besuchten Netz Anrufe tätigen oder annehmen, SMS-Nachrichten senden oder empfangen oder paketvermittelte Datenkommunikationsdienste nutzen kann;
- g)
- „besuchtes Netz” ist ein terrestrisches öffentliches Mobilfunknetz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sich das Heimatnetz befindet, das einem Roamingkunden aufgrund einer Vereinbarung mit dessen Heimatnetzbetreiber gestattet, Anrufe zu tätigen oder anzunehmen, SMS-Nachrichten zu senden oder zu empfangen oder paketvermittelte Datenkommunikationsdienste zu nutzen;
- h)
- „SMS-Eurotarif” ist jeder Tarif, der die in Artikel 4b vorgesehenen Höchstentgelte, welche die Heimatanbieter für die Abwicklung regulierter SMS-Roamingnachrichten gemäß dem genannten Artikel berechnen dürfen, nicht überschreitet;
- i)
- „SMS-Nachricht” ist eine Textmitteilung im Rahmen des SMS-Kurznachrichtendienstes, die hauptsächlich aus alphanumerischen Zeichen besteht und die zwischen Mobilfunk- und/oder Festnetznummern versendet werden kann, die gemäß den nationalen Nummerierungsplänen vergeben worden sind;
- j)
- „regulierte SMS-Roamingnachricht” ist eine SMS-Nachricht, die von einem Roamingkunden aus einem besuchten Netz heraus gesendet und in einem öffentlichen Kommunikationsnetz innerhalb der Gemeinschaft zugestellt wird, oder die von einem Roamingkunden aus einem öffentlichen Kommunikationsnetz innerhalb der Gemeinschaft gesendet und in einem besuchten Netz zugestellt wird;
- k)
- „regulierter Datenroamingdienst” ist ein Roamingdienst, der einem Roamingkunden mit seinem Mobiltelefon oder anderen mobilen Gerät die Nutzung paketvermittelter Datenkommunikation ermöglicht, während er mit einem besuchten Netz verbunden ist. Ein regulierter Datenroamingdienst umfasst keine abgehenden oder ankommenden regulierten Roaminganrufe oder SMS-Nachrichten, jedoch das Senden und Empfangen von MMS-Nachrichten im Rahmen des multimedialen Nachrichtendienstes.
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