Artikel 171 VO (EG) 2007/718
Bereiche und Formen der Hilfe
(1) Die Hilfe im Rahmen dieser Komponente trägt zur Verwirklichung folgender Ziele bei:
- a)
- Verbesserung der Markteffizienz und Anwendung der Gemeinschaftsstandards,
- b)
- Aktionen zur Vorbereitung auf die Umsetzung der die Landwirtschaft betreffenden Umweltschutzmaßnahmen und der lokalen Strategien für die ländliche Entwicklung,
- c)
- Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.
(2) Die Hilfe für die Verwirklichung des in Absatz 1 Buchstabe a genannten Ziels (nachstehend „Prioritätsachse 1” genannt) wird in Form folgender Maßnahmen gewährt:
- a)
- Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe für die Umstrukturierung und Modernisierung entsprechend den Gemeinschaftsstandards,
- b)
- Unterstützung für die Gründung von Erzeugergemeinschaften,
- c)
- Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von Agrar- und Fischereierzeugnissen mit dem Ziel der Umstrukturierung dieser Tätigkeiten und ihrer Modernisierung entsprechend den Gemeinschaftsstandards.
(3) Die Hilfe für die Verwirklichung des in Absatz 1 Buchstabe b genannten Ziels (nachstehend „Prioritätsachse 2” genannt) wird in Form folgender Maßnahmen gewährt:
- a)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt und der Landschaft,
- b)
- Ausarbeitung und Umsetzung der lokalen Strategien für die ländliche Entwicklung.
(4) Die Hilfe für die Verwirklichung des in Absatz 1 Buchstabe c genannten Ziels (nachstehend „Prioritätsachse 3” genannt) wird in Form folgender Maßnahmen gewährt:
- a)
- Entwicklung und Verbesserung der ländlichen Infrastruktur,
- b)
- Diversifizierung und Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten im ländlichen Raum,
- c)
- Verbesserung der Berufsbildung.
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