Artikel 6 VO (EG) 2007/862

Statistiken über Aufenthaltstitel und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

(1) Die Mitgliedstaaten liefern der Kommission (Eurostat) Statistiken über die Zahl der:

a)
Aufenthaltstitel, die Drittstaatsangehörigen erteilt wurden, wie folgt untergliedert:

i)
während des Berichtszeitraums erteilte Titel, mit denen dem Drittstaatsangehörigen erstmals der Aufenthalt genehmigt wurde, untergliedert nach Staatsangehörigkeit, dem Grund für die Erteilung des Aufenthaltstitels, der Gültigkeitsdauer des Titels sowie nach Alter und Geschlecht;
ii)
während des Berichtszeitraums erteilte Titel, die aufgrund einer Änderung des Zuwandererstatus eines Drittstaatsangehörigen oder des Grundes seines Aufenthalts gewährt wurden, untergliedert nach Staatsangehörigkeit, dem Grund für die Erteilung des Aufenthaltstitels, der Gültigkeitsdauer des Titels sowie nach Alter und Geschlecht;
iii)
am Ende des Berichtszeitraums gültige Titel (Zahl der erteilten Titel, die weder zurückgenommen wurden noch abgelaufen sind), untergliedert nach Staatsangehörigkeit, dem Grund für die Erteilung des Aufenthaltstitels, der Gültigkeitsdauer des Titels sowie nach Alter und Geschlecht;

b)
langfristig Aufenthaltsberechtigten am Ende des Berichtszeitraums, untergliedert nach Staatsangehörigkeit, nach Art der Langfristigkeit sowie nach Alter und Geschlecht;
c)
Drittstaatsangehörigen, die im Berichtsjahr einen langfristigen Aufenthaltstitel erworben haben, untergliedert nach Alter und Geschlecht.

(2) Sehen die nationalen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken eines Mitgliedstaats vor, dass anstelle von Aufenthaltstiteln spezielle Visa für längere Aufenthalte erteilt werden können oder ein besonderer Zuwandererstatus zuerkannt werden kann, so ist die Zahl dieser Visa und der Zuerkennungen des Zuwandererstatus in den in Absatz 1 genannten Statistiken anzugeben.

(3) Die in Absatz 1 genannten Statistiken beziehen sich auf Berichtszeiträume von einem Kalenderjahr und werden der Kommission (Eurostat) innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Berichtsjahrs übermittelt. Das erste Berichtsjahr ist das Jahr 2021.

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