Artikel 3 VO (EG) 2008/1005

Schiffe, die an IUU-Fischerei beteiligt sind

Von einer Beteiligung eines Fischereifahrzeugs an IUU-Fischerei wird ausgegangen, wenn es im Widerspruch zu den Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, die in dem betreffenden Gebiet gelten, eine oder mehrere der Tätigkeiten durchgeführt hat, die

a)
in Artikel 90 Absatz 2 Buchstaben a bis m der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführt sind, oder
b)
als schwere Verstöße gemäß Artikel 90 Absatz 3 Buchstaben a bis f, h, i, j, l und n der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 eingestuft werden.

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