Artikel 9 VO (EG) 2008/1024
Bestehen Zweifel, ob eine Genehmigung bzw. die Zweit- oder Ersatzausfertigung einer Genehmigung anerkannt werden kann, können die zuständigen Behörden bei der Genehmigungsstelle des betreffenden Partnerlandes weitere Informationen einholen.
Dabei kann zusammen mit dem Informationsersuchen eine Kopie der in Frage stehenden Genehmigung bzw. der betreffenden Zweit- oder Ersatzausfertigung übermittelt werden.
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