Artikel 1 VO (EG) 2008/1165
Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die Viehbestände und die Fleischerzeugung in den Mitgliedstaaten festgelegt, insbesondere:
- a)
- Statistiken der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenbestände;
- b)
- Schlachtungsstatistiken über Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Geflügel; und
- c)
- Produktionsvorausschätzungen für Rind-, Kalb-, Schweine-, Schaf- und Ziegenfleisch.
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