Artikel 1 VO (EG) 2008/1165

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die Viehbestände und die Fleischerzeugung in den Mitgliedstaaten festgelegt, insbesondere:

a)
Statistiken der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenbestände;
b)
Schlachtungsstatistiken über Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Geflügel; und
c)
Produktionsvorausschätzungen für Rind-, Kalb-, Schweine-, Schaf- und Ziegenfleisch.

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