Artikel 8 VO (EG) 2008/1165
Regionalstatistik
Die November/Dezember-Statistik ist anhand der in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 festgesetzten NUTS-1- und NUTS-2-Gebietseinheiten aufzuschlüsseln. Abweichend davon können Deutschland und das Vereinigte Königreich eine Aufschlüsselung nach NUTS-1-Gebietseinheiten vornehmen. Diese Statistik ist fakultativ für Gebietseinheiten mit weniger als 75000 Rindern, 150000 Schweinen, 100000 Schafen und 25000 Ziegen, wenn auf diese Gebietseinheiten zusammengenommen höchstens 5 % des jeweiligen nationalen Bestands entfallen.
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