Artikel 9 VO (EG) 2008/1165
Erhebungsbereich
Jeder Mitgliedstaat erstellt Statistiken über die Anzahl und das Schlachtkörpergewicht der in den Schlachthöfen auf seinem Hoheitsgebiet geschlachteten Tiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Geflügel), deren Fleisch als für den menschlichen Verzehr geeignet befunden wird. Er liefert auch Schätzungen zum Umfang der Schlachtungen außerhalb von Schlachthöfen, damit die Statistiken alle auf seinem jeweiligen Hoheitsgebiet geschlachteten Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen erfassen.
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