ANHANG II VO (EG) 2008/1165

KATEGORIEN FÜR DIE VIEHBESTANDSSTATISTIK

Rinder

Rinder von nicht mehr als 1 Jahr:

Schlachtkälber und Jungrinder, die geschlachtet werden sollen

andere:

männlich

weiblich

Rinder von mehr als 1 Jahr aber weniger als 2 Jahren (außer weibliche Rinder, die gekalbt haben):

männlich

weiblich (Färsen; Tiere, die noch nicht gekalbt haben):

Schlachttiere

andere

Rinder von 2 Jahren und älter:

männlich

weiblich

Färsen:

Schlachtfärsen

andere

Kühe (Rinder, die gekalbt haben, einschließlich solcher von weniger als 2 Jahren):

Milchkühe

andere

Büffel:

weibliche Zuchttiere

andere Büffel

Schweine

Ferkel mit einem Lebendgewicht von weniger als 20kg

Schweine mit einem Lebendgewicht von 20kg bis unter 50 kg

Mastschweine, einschließlich ausgemerzte Eber und ausgemerzte Sauen mit einem Lebendgewicht:

von 50 kg bis unter 80 kg

von 80 kg bis unter 110 kg

von 110 kg und darüber

Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber:

Eber

gedeckte Sauen, darunter:

Sauen, die zum ersten Mal gedeckt wurden

andere Sauen, darunter:

noch nicht gedeckte Jungsauen

Schafe

Mutterschafe und gedeckte Lämmer:

Milchschafe und gedeckte Lämmer, die zur Erzeugung von Milch bestimmt sind

andere Mutterschafe und gedeckte Lämmer

andere Schafe

Ziegen

Ziegen, die bereits gezickelt haben, und gedeckte Ziegen:

Ziegen, die bereits gezickelt haben

Ziegen, die zum ersten Mal gedeckt wurden

andere Ziegen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.