ANHANG II VO (EG) 2008/1165
KATEGORIEN FÜR DIE VIEHBESTANDSSTATISTIK
Rinder
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Rinder von nicht mehr als 1 Jahr:
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Schlachtkälber und Jungrinder, die geschlachtet werden sollen
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andere:
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männlich
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weiblich
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Rinder von mehr als 1 Jahr aber weniger als 2 Jahren (außer weibliche Rinder, die gekalbt haben):
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männlich
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weiblich (Färsen; Tiere, die noch nicht gekalbt haben):
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Schlachttiere
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andere
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Rinder von 2 Jahren und älter:
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männlich
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weiblich
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Färsen:
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Schlachtfärsen
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andere
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Kühe (Rinder, die gekalbt haben, einschließlich solcher von weniger als 2 Jahren):
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Milchkühe
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andere
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Büffel:
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weibliche Zuchttiere
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andere Büffel
Schweine
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Ferkel mit einem Lebendgewicht von weniger als 20kg
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Schweine mit einem Lebendgewicht von 20kg bis unter 50 kg
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Mastschweine, einschließlich ausgemerzte Eber und ausgemerzte Sauen mit einem Lebendgewicht:
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von 50 kg bis unter 80 kg
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von 80 kg bis unter 110 kg
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von 110 kg und darüber
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Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber:
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Eber
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gedeckte Sauen, darunter:
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Sauen, die zum ersten Mal gedeckt wurden
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andere Sauen, darunter:
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noch nicht gedeckte Jungsauen
Schafe
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Mutterschafe und gedeckte Lämmer:
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Milchschafe und gedeckte Lämmer, die zur Erzeugung von Milch bestimmt sind
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andere Mutterschafe und gedeckte Lämmer
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andere Schafe
Ziegen
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Ziegen, die bereits gezickelt haben, und gedeckte Ziegen:
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Ziegen, die bereits gezickelt haben
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Ziegen, die zum ersten Mal gedeckt wurden
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andere Ziegen.
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